Deine Berufung
Du gibst alles für andere.
Wer gibt eigentlich alles für dich?
Wir schaffen echte Teilhabe. Professionelle Begleitung statt Minutentakt.
Eine Vergütung, die deine Qualifikation respektiert. Gesichert und fair.
Offizielle Ausschreibung
📍 Balingen & Zollernalbkreis
✨ Vollzeit / Teilzeit nach Wunsch
📄 Unbefristeter Festvertrag
Als pädagogische Fachkraft begleitest du Menschen mit Behinderungen ambulant in ihrem gewohnten Lebensumfeld. Du förderst ihre Teilhabe, Selbstständigkeit und Lebensqualität.
Zu deinen Aufgaben gehören:
Qualifikation: Sozialpädagoge, Heilpädagoge, Heilerziehungspfleger oder Erzieher mit Zusatzqualifikation gemäß §124 Abs. 2 SGB IX
"Ich bin Irene. Ich weiß, was Sie täglich leisten. Lassen Sie uns unverbindlich darüber sprechen, wie wir Ihren Arbeitsalltag besser machen können."
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Ambulante Eingliederungshilfe nach SGB IX
Ambulante Eingliederungshilfe nach §78 und §113 SGB IX unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu führen. Pädagogische Fachkräfte begleiten individuell bei der Lebensführung, fördern gesellschaftliche Teilhabe und Selbstständigkeit. Die Leistungen werden vom Landratsamt als Träger der Eingliederungshilfe bewilligt und über Fachleistungsstunden nach §§123-125 SGB IX refinanziert.
Gemäß §124 Abs. 2 SGB IX benötigst du eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagoge, Heilpädagoge, Heilerziehungspfleger oder Erzieher mit Zusatzqualifikation. Berufserfahrung in der Eingliederungshilfe ist erforderlich. Ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen sowie Führerschein Klasse B werden vorausgesetzt.
Du besuchst Menschen mit Behinderungen zu Hause und begleitest sie individuell: Förderung der Selbstständigkeit im Alltag, Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung, Begleitung zu Terminen und Aktivitäten, Förderung sozialer Kontakte und Erstellung professioneller Dokumentationen. Die Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und dem Landratsamt.
Die Vergütung erfolgt nach der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung gemäß §125 SGB IX mit dem Landratsamt als Träger der Eingliederungshilfe. Die Refinanzierung ist gesichert und orientiert sich an den vereinbarten Fachkraftstundensätzen. Deine Arbeit wird transparent über die bewilligten Fachleistungsstunden abgerechnet.
Die Stelle erfolgt im Rahmen unserer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach §§123-125 SGB IX mit dem Landratsamt als Träger der Eingliederungshilfe. Deine Arbeit wird über gesicherte Fachkraftstundensätze refinanziert. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bietet dir Planungssicherheit. Kilometerpauschale für Hausbesuche und alle gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen sind selbstverständlich.
Die ambulante Eingliederungshilfe bietet flexible Arbeitszeitgestaltung: Vollzeit oder Teilzeit nach individueller Vereinbarung. Du planst deine Einsätze eigenverantwortlich in Absprache mit den betreuten Personen. Die Dienstplanung erfolgt in kurzen Entscheidungswegen. Einsätze finden meist tagsüber statt. Moderne digitale Dokumentationssysteme erleichtern deine Arbeit erheblich.
Wir fördern kontinuierliche Weiterbildung im Bereich der Eingliederungshilfe. Fortbildungen zu aktuellen Themen der Teilhabeförderung, Assistenzplanung und Dokumentation werden unterstützt. Als wachsender Dienst bieten wir Entwicklungsmöglichkeiten beim Aufbau des Teams. Inhouse-Schulungen und externe Fortbildungen werden nach Absprache ermöglicht.
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